Nichtversetzung

  1. Nach der Novelle sollen Eltern bis zum 21. Lebensjahr ihrer Kinder unter anderem über Nichtversetzung, Nichtzulassung zu Prüfungen oder Entlassungen aus dem Schulverhältnis wegen mangelhafter Leistungen informiert werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 14.07.2004)
  2. Die bei den Bildungsberatungsstellen tätigen Schulpsychologen seien darüber besorgt, daß einzelne Schüler zunehmend zu Kurzschlußhandlungen neigten, insbesondere, wenn die Nichtversetzung droht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)