Non-Profit-Organisationen

  1. Betroffen von den Auflagen sind NGO wie die Vertretungen ausländischer Non-Profit-Organisationen: Stiftungen oder Hilfswerke, die mit Stipendien und Beihilfen gemeinnützige Projekte unterstützen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.12.2005)
  2. Namhafte Referenten aus Unternehmen, Non-Profit-Organisationen, Wissenschaft, qualifizierte Coaches, Supervisoren und Fachleute treffen sich in Wiesbaden zum Erfahrungsaustausch. ( Quelle: Die Welt vom 07.05.2005)