Normalgebiete

  1. Diese Beschränkungen durch die Düngeverordnung gelten für alle Flächen außerhalb und für die so genannten Normalgebiete innerhalb der Wasserschutzgebiete und damit für den größten Teil der Flächen des Landkreises Reutlingen. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 20.11.2005)