Normenkontroll-Kläger

  1. Möglicherweise ist die Stadt bei der Aufstellung des B-Plans für das Gewerbegebiet Gehrstücken wegen der drohenden Vertragsstrafen befangen gewesen, und hat deshalb die Anliegen der Normenkontroll-Kläger nicht ausreichend gewürdigt. ( Quelle: Abendblatt vom 12.02.2004)