Notariats

  1. Ein Beamtennotariat, nämlich die Wahrnehmung des Notariats durch dem Beamtengesetz unterstehende Beamte, kennt nur das Land Baden- Württemberg. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Vorsitzende des Notarausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Dithmar, Kassel, stellte die historische Entwicklung des Notariats im Bereich der bisherigen DDR dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)