Notrufen

  1. Die Staatsanwaltschaft klagte das Team wegen Amtsanmaßung und Missbrauchs von Notrufen an. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.06.2005)
  2. Nach Paragraph 145 des Stafgesetzbuches ist der Mißbrauch von Notrufen strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße geahndet werden. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 12.03.2005)
  3. Polizei und Feuerwehr wurden mit Notrufen überhäuft. ( Quelle: Welt 1996)
  4. Bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten gingen hunderte von Notrufen ein. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 18.11.2002)
  5. Seine Hilfsbereitschaft gegenüber einem vermeintlich verfolgten Ausländer hat einem 25jährigen Münchner einen Strafbefehl über 2000 Mark wegen Mißbrauchs von Notrufen eingebracht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Dazu greift der Computer auf eine Datenbank zurück, die anhand von Notrufen bei der Karlsruher Feuerwehr aufgestellt wurde. ( Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1999)