Notstandsprovinzen

  1. Das Gericht in Schleswig hatte im Gegensatz zu anderen Oberverwaltungsgerichten nicht nur angenommen, daß in den zehn Notstandsprovinzen in der Südosttürkei alle Kurden nur wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit mit staatlicher Verfolgung zu rechnen hätten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die Richter in Schleswig-Holstein haben kurdische Asylbewerber aus zehn sogenannten türkischen Notstandsprovinzen grundsätzlich für asylberechtigt erklärt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)