Novemberbezüge

  1. Das bekl. Land ist dadurch, daß es dem Antrag des Kl. aufvermögenswirksame Anlage von Teilen der Novemberbezüge im Jahre 1971 nicht entsprochen und die 624 DM nicht auf das Bausparkonto überwiesen hat, seinen Verpflichtungen aus § 4 III. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)