Dann werden aber weder Mehrwertsteuer noch Nutzungsausfallentschädigung erstattet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.03.2004)
Autofahrer, die nach einem unverschuldeten Unfall auf einen Mietwagen verzichten, erhalten in Zukunft eine erhöhte "Nutzungsausfallentschädigung" durch die gegnerische Haftpflichtversicherung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)