Nutzungsausschluß

  1. Genau dieses ist schlüssig zu begründen, wenn die Beschränkung im Zweifelsfall vor Gericht Bestand haben soll, lautet zum Thema Nutzungsausschluß die Auskunft im Stuttgarter Regierungspräsidium. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)