OLG-Zivilsenat

  1. Ein OLG-Zivilsenat gab seiner Ansicht schließlich Recht. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Beide Frauen seien in den Romanfiguren auch in der geänderten Fassung des Buches erkennbar, befand der 18. OLG-Zivilsenat und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München I vom Oktober 2003. ( Quelle: Abendblatt vom 08.04.2004)