Obsiegen

  1. Auch nach dem Obsiegen des Kl. in erster Instanz habe er wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht eingesetzt werden können; ein Berufsfürsorgeverfahren sei erfolglos abgebrochen worden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Obsiegen sie, dann ist es an den linken Alt-Bundestagsparteien umzudenken. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)