Olympiaschutzgesetzes

  1. Die Juristen äußerten zudem erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Olympiaschutzgesetzes, das ausschließlich aus kommerziellen Interessen und "wohl auf Druck des IOC" zustande gekommen sei. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 23.11.2005)