Omnibusbenutzer

  1. Dieser hätte sogar im wohlverstandenen Interesse der Omnibusbenutzer und der Bekl. gehandelt, wenn er den Werksverkehr einstellte, um auf diese Weise Unfälle und daraus resultierende Schadenersatzansprüche zu vermeiden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)