Ordnungsamtsleiters

  1. Die Beamtin geriet durch den Zwischenfall in eine pikante Situation, denn einerseits ist sie als Untergebene des Ordnungsamtsleiters diesem gegenüber weisungsgebunden, andererseits soll sie als Personalrätin in dem Konflikt vermitteln. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)