Organisationshaft

  1. Das Bundesverfassungsgericht hat sich erstmals zur Zulässigkeit der sogenannten Organisationshaft für Straftäter geäußert, die vor Verbüßung der Haft eine Therapie in einer Psychiatrie oder einer Entziehungsanstalt antreten sollen. ( Quelle: Die Welt vom 29.10.2005)