Ortsnetzleitungen

  1. Noch keine Entscheidung ist über die künftige Miete gefallen, die Konkurrenten der Telekom für die Nutzung der Ortsnetzleitungen des früheren Monopolunternehmens zahlen müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Das bedeutet, dass die Telekom als Besitzer der allermeisten Ortsnetzleitungen die Kosten für Einrichtung und Unterhalt in ihrer Kalkulation geltend machen kann. ( Quelle: ZDF Heute vom 11.11.2002)