Ostgemeinden

  1. Gut 16 Milliarden entfallen auf die Länder, 3 Milliarden auf die Westgemeinden bei ausgeglichenen Haushalten der Ostgemeinden und zwei Milliarden auf Sondervermögen des Bundes wie der Einheitsfonds zur Bewältigung der DDR-Altlasten. ( Quelle: ZDF Heute vom 07.06.2002)