Da gibt es einmal den Planfeststellungsbeschluß (PFB) vom Mai 2000, gewissermaßen die Baugenehmigung für die mittlerweile so gut wie abgeschlossene Werkserweiterung inklusive der Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.06.2005)
Konkret geht es in dem Verfahren um die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses (PFB) vom 8. Mai 2000.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 26.05.2005)