PFLEGEVERSICHERUNG

  1. PFLEGEVERSICHERUNG: Setzt eine Pflegekasse die Pflegestufe allein auf Grund eines ärztlichen Gutachtens des Medizinischen Dienstes fest, ohne dass eine Pflegefachkraft einbezogen wurde, kann der Pflegebedürftige eine neue Begutachtung verlangen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)