Seit dem 1. Juli 1997 müssen Patienten, je nach Packungsgröße, neun, elf und 13 DM auf jede ärztlich verordnete Medikamentenpackung zuzahlen.
( Quelle: Welt 1998)
Die Arznei-Zuzahlungen sollen je nach Packungsgröße auf vier, sechs oder acht Euro steigen.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 10.05.2003)
Bisher sind es je nach Packungsgröße 4, 4,50 und 5 Euro.
( Quelle: Spiegel Online vom 11.05.2003)
Wer hingegen auf die freie Arztwahl besteht, muss künftig je nach Packungsgröße vier, sechs oder acht Euro zahlen.
( Quelle: Die Welt Online vom 10.05.2003)
Bislang mussten Kassenpatienten je nach Packungsgröße vier, 4,50 oder fünf Euro je Medikament aus der eigenen Tasche bezahlen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.12.2003)
Im Normalfall wird bislang je nach Packungsgröße eine Zuzahlung von vier, 4,50 oder fünf Euro erhoben.
( Quelle: Tagesschau Online vom 02.04.2003)
Wer dagegen den Facharzt ohne Überweisung aufsucht, zahlt weiter drei, sechs oder neun Euro, je nach Packungsgröße.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 02.04.2003)
Er forderte unter anderem einheitliche Arzneimittelrabatte für Krankenhausund öffentliche Apotheken und eine prozentuale Zuzahlungsregelung für Patienten statt der bisherigen Berechnung nach Packungsgröße.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.10.2003)
Bisher müssen gesetzlich Versicherte acht (Packungsgröße N1), neun (N2) oder zehn Mark (N3) selbst zahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.12.2001)
Je nach Packungsgröße werden vier bis fünf Euro fällig, statt wie bisher acht bis zehn Mark, was 4,09 Euro bis 5,11 Euro entspricht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.12.2001)