Paketdienstbereichs

  1. Die Kommission hatte Ende Juni die Rückzahlung verfügt, weil sie in der Subventionierung des defizitären Paketdienstbereichs durch Gewinne aus dem monopolgeschützten Briefsektor einen Verstoß gegen EU-Beihilferecht sah. ( Quelle: Netzeitung vom 07.09.2002)