Parallelverträgen

  1. Die Kl. hat sich in keinem der mit dem Bekl. zuvor geschlossenen Verträge und auch nicht in den Parallelverträgen mit den Pächtern B und Dr. H mit einer bloßen Gegenleistung von 12 DM/ha begnügt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)