Zweitens sieht Werthebachs Vorschlag eine Ergänzung des Pargraphs 15 im Versammlungsgesetz vor: Bisher legt diese Norm fest, dass Demonstrationen verboten werden können durch deren Ablauf die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre.
( Quelle: DIE WELT 2000)