Parkausweis

  1. In der Wilhelm-Hauff-Straße, gegenüber dem Eingang zur U-Bahn-Haltestelle Messe, steht gegen 17 Uhr kein einziges Auto mit F-Kennzeichen auf den Plätzen, die eigentlich zwischen 16 und 19 Uhr für Bewohner mit Parkausweis Nr. 14 reserviert sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.11.2002)
  2. Zwischen Schiersteiner Straße und Biebricher Allee gilt der Parkausweis mit dem Buchstaben F. Ausnahmegenehmigungen werden den Mitarbeitern von Firmen ausgestellt, die ihren Sitz ebenfalls auf der Westseite des Kaiser-Friedrich-Rings haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Ausnahmen für Taxen, Mietwagen, Lieferverkehr und Anwohner mit Parkausweis sind jedoch möglich. ( Quelle: Welt 1996)
  4. In großen Teilen der erweiterten Parkzone dürfen nur Anwohner mit einem Parkausweis Autos abstellen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.07.2003)
  5. Die vom Amt könnten doch einfach im Computer prüfen, ob sie einen gültigen Parkausweis für die Gabelsbergerstraße besitze oder nicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.05.2004)
  6. Wer über eine Garage oder einen Einstellplatz verfügt, bekommt keinen Parkausweis. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  7. Andere Behinderungen berechtigen nicht zu einem solchen Parkausweis. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.06.2005)
  8. Benutzt werden dürfen diese Parkplätze nur von Personen, die von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte (blauer Parkausweis mit Rollstuhlfahrerpiktogramm) ausgestellt bekommen haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)