Parkordnung

  1. Wer jetzt noch gegen die Parkordnung verstößt, der wird mit 15, bei einer Parkdauer von mehr als einer Stunde mit 25 Euro zur Kasse gebeten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.07.2002)
  2. Weitere Forderungen: die Schließung der Straßen-Cafes ab 22 Uhr an Wochentagen, die Einhaltung einer Parkordnung und die Überprüfung genehmigter Außen-Stellflächen für Tische und Stühle. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Eigentlich sollten die Wagen längs zur Straße stehen, da aber der Fußweg so breit und keine eindeutige Parkordnung ausgeschildert ist, wird quergeparkt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)