Parlaments-Handbuch

  1. Seither müssen Nebentätigkeiten im Parlaments-Handbuch veröffentlicht werden; überschreiten die Einkünfte eine bestimmte, moderate Höhe, sind sie dem Bundestagspräsidenten anzugeben, der sie vertraulich behandelt, aber Sanktionen einleiten kann. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.12.2003)