Parteifinanzierungsgesetz

  1. Als Begründung nennen sie logistische Gründe wie das fehlende Parteifinanzierungsgesetz und mangelnde finanzielle Möglichkeiten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.07.2004)
  2. Sehr zufrieden sind Sie sicher mit dem vorläufigen Bescheid, dass Sie doch die 41 Millionen laut Parteifinanzierungsgesetz bekommen werden, die Ihnen der Bundestagspräsident gerne vorenthalten hätte. ( Quelle: Die Zeit (06/2001))