Durch das neue Partnerschafts-Gesetz kann ihre Liebste nun bei ihrer Krankenkasse mitversichert werden.
( Quelle: BILD)
Die unionsregierten Länder argumentieren, das Partnerschafts-Gesetz widerspreche dem im Grundgesetz festgelegten besonderen Schutz der Ehe.
( Quelle: ZDF Heute vom 17.07.2002)