Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (71) hat zum 1. 7. 1995 das Partnerschaftsregister eingeführt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wie im Handelsregister wird das freiberufliche Unternehmen dann registriert - und zwar im Partnerschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)