Pauschalabfindungen

  1. Diesen Sozialplan hält der ASt. für unwirksam, weil die Einigungsstelle Pauschalabfindungen ohne Rücksicht darauf festgesetzt habe, ob die entlassenen ArbN einen konkreten Nachteil erlitten hätten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)