Pauschbetrag

  1. Den Pauschbetrag gibt es allerdings nur für Wohnungen, die zu Wohnzwecken vermietet sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Wer den Pauschbetrag bereits auf seiner Lohnsteuerkarte vermerken ließ, sollte dies jetzt nicht mehr ändern. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.12.2003)
  3. Wer bei einer Dienstreise mindestens acht Stunden und weniger als 14 Stunden abwesend ist, kann einen Pauschbetrag von zehn Mark je Tag geltend machen, bei längerer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden 20 Mark. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Der Pauschbetrag beträgt danach in Zukunft nur noch 1 000 Mark, gegen Nachweis oder Quittungen können die Abgeordneten aber bis zu 6 000 Mark erstattet bekommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Auf diese Art fallen Steuerberateraufwendungen unter die Werbungskosten und können abgesetzt werden - solange sie mit anderen Werbungskosten über den Pauschbetrag von derzeit 920 Euro hinausgehen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.12.2005)
  6. Wer nur geringe Werbungskosten hat, kann einfach den Pauschbetrag von 2000 Mark ansetzen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  7. Ginge die Vorschrift einfach dahin, daß die Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen Pauschbetrag von je 500 Mark bezahlen müßten, so würden auf die Dauer einfach die Tariflöhne um 500 Mark im Jahr gesenkt, und die Maßnahme bliebe kostenneutral. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  8. Bei einer vermieteten Wohnung mit 100 Quadratmetern kommt auf diese Weise immerhin ein Werbungskosten- Pauschbetrag von 4200 Mark zusammen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)