Payback-Kunde

  1. Lange Zeit galt bei Payback, dass mit der Anmeldung automatisch der Datenverwertung und sogar Werbeanrufen zugestimmt wird; nur Werbung per SMS muss ein Payback-Kunde heute noch ausdrücklich erlauben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.07.2002)