Persönlichkeitsschutzrecht

  1. Dieser Satz mag heute für umweltrelevantes Privatrecht problematisch sein - um ein Feld notwendiger Rechtsfortbildung zu nennen -, für das Zins- und Kreditsicherungsrecht, für das Bereicherungs- und das Persönlichkeitsschutzrecht ist er es nicht. ( Quelle: Die Zeit 1996)