Personalkürzung

  1. Die Personalkürzung bedeutet, daß in den fünf Gestaltungsräumen, die aus drei bis vier Gemeinden bestehen, jeweils nur noch maximal eine Kirchenmusikerstelle zur Verfügung stehen wird. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.06.2005)
  2. Gerade in den integrativen Gruppen mit behinderten Kindern darf keine Personalkürzung erfolgen. ( Quelle: Thüringer Allgemeine vom 27.06.2005)