Pfeifenstiel

  1. Leider enthält aber auch das neue Recht wieder eine von der Musterbauordnung der Länder abweichende Einschränkung: Über den Pfeifenstiel dürfen grundsätzlich nur vier selbständige Grundstücke erschlossen werden. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.03.2005)