Pflegebedürftigkeit

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  1. Nach Angaben von Fenner hat das Johannesstift in der Zeit Meldebögen der Behörden über Menschen mit dem Grad ihrer Behinderung und der Pflegebedürftigkeit ausgefüllt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.03.2001)
  2. Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit: Stufe I umfasst jene, die mindestens einmal am Tag Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und mehrmals pro Woche Unterstützung im Haushalt brauchen. ( Quelle: Tagesschau vom 07.02.2005)
  3. Das trifft vor allem auf Anträge für die erste Stufe bei erheblicher Pflegebedürftigkeit zu. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Die Sätze sollen einheitlich je nach Grad der Pflegebedürftigkeit 400, 1000 und 1500 Euro im Monat betragen. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.07.2004)
  5. Meistens tritt dieser Fall ein, wenn Eltern aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit im Heim leben und die Kosten nicht allein aufbringen können. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.08.2005)
  6. Die Angst vor der Pflegebedürftigkeit will man den Senioren gleich nehmen: Wenn es irgendwann mit der Gesundheit bergab geht, werden sie in ihren eigenen Wohnungen gepflegt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Auch Finanzierungshilfen des Bundes und der Länder werden erläutert sowie Leistungen und Kostenübernahme bei Pflegebedürftigkeit sowie Beispiele aus der Praxis für das Service-Wohnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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