Blüm appellierte an die Kassen, Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Länder, die Zeit bis zur Einführung für den Aufbau zusätzlicher Pflegehilfen zu nutzen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Als Ausweg wurde nun vereinbart, daß die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen den Anspruch auf die neue Versorgung in ihre Satzung aufnehmen, die in Bayern tätigen Ersatzkassen die Pflegehilfen jedoch nur als Ermessensleistung bewilligen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
In zwei offenen Gesprächskreisen können Betroffene ihre Erfahrungen austauschen und sich über neue Bestimmungen oder finanzielle Pflegehilfen informieren.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)