Pflegeperson

  1. Das bedeutet, daß die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson abführt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die entscheidende Frage für eine etwaige Versteuerung oder die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für das Pflegegeld ist, ob ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegeperson und Pflegebedürftigem vorliegt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Ist eine ehrenamtliche Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit verhindert, kann eine Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1432 Euro im Jahr bewilligt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.12.2003)
  4. Wird Erwerbsmäßigkeit festgestellt, so muß die Pflegeperson selbst für ihren sozialen Schutz sorgen, andernfalls übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil davon. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Einem Pflegebedürftigen werde es aber kaum zugute kommen, wenn eine Pflegeperson "auf das Geld angewiesen" sei. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  6. Stirbt die Pflegeperson, wird der erhaltene Zuschuß bei der Berechnung der versteuerbaren Erbmasse mit einbezogen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)