Mit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes zum 1. April dieses Jahres haben viele Pflegebedürftige anstelle der häuslichen Pflege ein Pflegegeld beantragt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Nach Ansicht von Specht widersprechen die Landesvorschriften dem Sinn des Pflegeversicherungsgesetzes, das einen "Markt" der Pflegedienste wünsche.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Es werde Lohndumping betrieben und gegen Arbeitsrecht sowie Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verstoßen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)