Pflichtangebot

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  1. Whitehall habe bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag auf Befreiung vom Pflichtangebot an die restlichen Aktionäre gestellt, das nach deutschem Aktienrecht fällig wäre. ( Quelle: Die Welt vom 02.09.2005)
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