Pflichtausgaben

  1. Abgesehen von den Pflichtausgaben, zu denen beispielsweise Personalkosten und Sozialhilfeaufwendungen gehören, wird jeder andere größere Haushaltsposten auf den Prüfstand kommen. ( Quelle: Abendblatt vom 21.07.2004)
  2. Weil sie an den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichtausgaben nichts ändern können, durchforsten Stadt- und Gemeindeverwaltungen rigoros die übrigen Etatposten - teils mit grotesken Ergebnissen. ( Quelle: Die Zeit (08/2002))
  3. Ein Großteil der Summe ist bereits durch Pflichtausgaben wie Sozialhilfe und Wohngeld gebunden. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.08.2003)
  4. Nach Auffassung des Senates gehören Investitionen nicht zu den Pflichtausgaben des Staates. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.11.2004)