Pflichtmitteilungen

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  1. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Fall der Softwarefirma Infomatec, ob geprellte Anleger bei falschen Pflichtmitteilungen eines Unternehmens leichter als bisher direkt gegen die Vorstände vorgehen können. ( Quelle: Abendblatt vom 14.07.2004)
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