Philippe Léger

  1. Denn die Haustür-Richtlinie gelte nicht für Immobilienkäufe, betonte der so genannte Generalanwalt Philippe Léger. ( Quelle: ZDF Heute vom 29.09.2004)
  2. Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in insgesamt fünf Punkten gegen das EU-Gesetz verstoßen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.05.2005)