Pizarra

  1. Seit einiger Zeit üben sich die Behörden in Schadensbegrenzung: Neuen Bauvorschriften nach dürfen Gebäude nur noch mit gebietstypischen Schieferplatten (Pizarra) gedeckt werden, die Fassade muß zu 65 Prozent aus Pyrenäensteinen bestehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)