Der Pkw-Lenker blieb unverletzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Um einen der auf 50 km/h limitierten Mokick-Roller fahren zu dürfen, ist das Mindestalter 16 Jahre und der Besitz des Führerscheins Klasse 4 vorgeschrieben (Pkw-Lenker dürfen selbstverständlich ebenfalls Mokick fahren).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Pkw-Lenker fiel einer Streifenbesatzung auf, woraufhin er einer Kontrolle unterzogen wurde.
( Quelle: Donaukurier vom 10.06.2005)