Planfeststellungsbeschluß

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  1. Ob diese vorliegen, sei im Planfeststellungsbeschluß nicht hinreichend geklärt. ( Quelle: Die Welt vom 22.11.2005)
  2. Danach bleibt der aktuelle Planfeststellungsbeschluß bestehen, aber die Begründung wird geändert. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.10.2004)
  3. Einen rechtskräftig vollziehbaren Planfeststellungsbeschluß erwartet die Holding im September 2002. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
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