Platzbetreiber

  1. Einerseits gilt es, den Beruf auszuüben und den auch von ihm geliebten Sport mit dem kleinen Ball zu fördern, andererseits die Natur vor Mißbrauch und Übergriffen zu schützen, vor denen einzelne kommerzielle Platzbetreiber keineswegs zurückschrecken. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)