Poiardes

  1. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Miguel Poiardes Maduro, empfahl, Firmen die Verrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften mit Gewinnen im Inland zu gestatten. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 09.04.2005)