Polizei-Hauptkommissar

  1. Erpressung ist ein sogenanntes Offizial-Delikt - das bedeutet: Der erste Polizei-Hauptkommissar Jochen K. hätte sofort die zuständigen Ermittlungsbehörden informieren und einschalten müssen. ( Quelle: BILD 1999)
  2. Polizei-Hauptkommissar Siegfried Koch (37): "Die Kälte war ihre Rettung: Die Fesseln wurden morsch, sie konnte sie abstreifen." ( Quelle: BILD 1998)